Allgemeine Informationen

Hier finden Sie allgemeine Informationen über die Kindertagespflege im Kreis Pinneberg.

Mehr über Beratung & Vermittlung

Was allen Eltern zusteht, die eine Betreuung für ihr Kind suchen.

  • Sie haben einen Anspruch auf eine kostenlose Beratung, wenn Sie sich für die Betreuung in der Kindertagespflege interessieren.
  • Sie haben grundsätzlich ein freies Wunsch- und Wahlrecht in Bezug auf die Betreuungsform (Krippe, Kindertagesstätte oder Kindertagespflege) und den Betreuungsort.
  • Sie haben ab Vollendung des ersten Lebensjahres Ihres Kindes Anspruch auf Betreuung.
  • Sie haben während des Betreuungsverhältnisses die Möglichkeit, sich bei Fragen und Unklarheiten an die für Sie zuständige Fachberatung zu wenden.

Wichtig zu wissen!

Die Kindertagespflegepersonen...

  • ...haben eine pädagogische Ausbildung oder an einer entsprechenden Qualifikation teilgenommen.
  • ...legen regelmäßig ein eintragsfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vor.
  • ...sind mit der pädagogischen Fachberatung durch regelmäßige Reflexionstreffen und Hausbesuche im Austausch.
  • ...haben eine Pflegeerlaubnis, die durch den Fachdienst Jugend und Bildung des Kreises Pinneberg ausgestellt wird.