Was allen Eltern zusteht, die eine Betreuung für ihr Kind suchen.
- Sie haben einen Anspruch auf eine kostenlose Beratung, wenn Sie sich für die Betreuung in der Kindertagespflege interessieren.
- Sie haben grundsätzlich ein freies Wunsch- und Wahlrecht in Bezug auf die Betreuungsform (Krippe, Kindertagesstätte oder Kindertagespflege) und den Betreuungsort.
- Sie haben ab Vollendung des ersten Lebensjahres Ihres Kindes Anspruch auf Betreuung.
- Sie haben während des Betreuungsverhältnisses die Möglichkeit, sich bei Fragen und Unklarheiten an die für Sie zuständige Fachberatung zu wenden.