Laut § 23 Abs. 4 SGB VIII haben Kindertagespflegepersonen und Eltern Anspruch auf Beratung in allen Fragen der Kindertagespflege. Im Kreis Pinneberg wird diese Beratung durch die Fachberater*innen der KOOPERATION Familie+Bildung+Soziales durchgeführt.
Mehr über Fortbildung & VernetzungWir unterstützen alle tätigen Kindertagespflegepersonen in unserem Zuständigkeitsbereich als
(vgl. Quelle: BVKTP, Broschüre: Fachberatung in der Kindertagespflege)