Hier finden Sie eine Auswahl der häufig gestellten Fragen und ihren Antworten zum Thema Kindertagespflege.
Als Kindertagespflegeperson dürfen Sie maximal 5 fremde Kinder gleichzeitig betreuen. Die genaue Anzahl der Tageskinder wird in einem persönlichen Gespräch, verbunden mit einem Hausbesuch der Fachberatung, festgelegt.
In einem Hausbesuch begutachtet die Fachberatung Ihre Räumlichkeiten und berät Sie über Ihre Möglichkeiten.
In Schleswig- Holstein dürfen zwei Kindertagespflegepersonen nebeneinander tätig sein, wenn die Räumlichkeiten entsprechend geeignet sind. Großtagespflegestellen sind nicht erlaubt. Bei Interesse erhalten Sie weitere Informationen bei der Fachberatung.
Die aktuellen Termine finden sie hier.
Bitte schicken Sie folgende Unterlagen per E-Mail oder auf dem Postweg an Ihre zuständige Fachberatung: