Persönliche/ Fachliche Voraussetzungen
- Vollendung des 21. Lebensjahres
- mind. Hauptschulabschluss bzw. Erster Schulabschluss (ESA) oder vergleichbarer Schulabschluss
- gute Deutschkenntnisse (mind. B2 Niveau)
- praktische Erfahrungen u.a. in den Bereichen Pflege und Erziehung von Kindern
- geeignete Räumlichkeiten
Formelle Voraussetzungen
- Aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach §30a BZRG*
- Ärztliche Bescheinigung über die psychische und physische Gesundheit der Kindertagespflegeperson*
- Ärztliche Bescheinigung über einen ausreichenden Masernschutz nach § 20 Abs. 12 Abs.3 Infektionsschutzgesetz*
- Teilnahme am Kurs: "Erste-Hilfe für Bildungseinrichtungen und Betreuungseinrichtungen für Kinder" (9 UE)
- Teilnahme an einer Infektionsschutzbelehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz
* entsprechende Vordrucke erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Fachberatung